KfW Coronahilfen für Unternehmen

Bund

 
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

  • Kurzarbeitergeld flexibilisieren
  • Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  • Milliarden-Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)SteuerstundungInsgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte.KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Unternehmerkredit (037)
  • Hier einige Auszüge aus den KFW Programmen:
  • Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW wenden.
  • Wie bleiben Unternehmen liquide?
  • Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten.
  • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.

KfW-Kredit für Wachstum (290)

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert
    Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit – Universell (073)

  • Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.

KfW-Sonderprogramm

Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Nähere Einzelheiten und Modalitäten erfahren Sie bei Ihrer Hausbank. Auch die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.
Link zur Homepage der KFW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hier soll aber auch noch auf die Fördermöglichkeit der BAFA verwiesen werden : „Unternehmensberatung in Zeiten von Corona“ Sie erhalten dort u.U. eine Förderung bzw. Zuschuss für eine Unternehmensberatung. https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/20200318_unb.html
 
Link zur Homepage des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

Baden – Württemberg

Die Landesregierung Baden Württemberg bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor und hat diese auch schon beschlossen um den kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern.
Um den Mittelständlern in der derzeitig äußerst schwierigen Situation noch besser unter die Arme greifen zu können, haben die Landeskreditbank (L-Bank) und die Bürgschaftsbank ihr Angebot ergänzt. Die folgenden Maßnahmen wurden beschlossen: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte, damit verringert sich das Risiko der Bürgschaftsbank auf 25 Prozent. Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt.
Die Landeskreditbank (LBank) kann mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Liquiditätskredite  können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zu
günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Für bestehende Förderkredite bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung an.
Bürgschaften der L-Bank: Wenn eine Hausbank wegen fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen
Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen. Die L-Bank übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.
Hotline und Servicemails für Betriebe in Baden Württemberg:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Wirtschaftsförderung L-Bank ,           Telefon: 0711/122-2345,
E-mail wirtschaftsfoerderung@l-bank.de,                           https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Bürgschaften,                                                Telefon: 0711/122-2999,                                                                                                 EMail: buergschaften@l-bank.de
Bürgschaftsbank:                               Telefon 0711/1645-6,                                                                                                       E-Mail: ermoeglicher@buergschaftsbank.de,                                                             https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Diese Zusammenstellung entspricht dem Stand 19.03.2020. Es ist durchaus möglich dass weitere Hilfen hinzukommen oder bereits bestehende Angebote abgewandelt werden. Nutzen Sie die Links für ausführlichere Infos. Wie übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit.